Tarifordnung für die Personen- und Wagenfähre „HELENE“ Gernsheim – VG Eich
Gültig ab 1. November 2026
Welche Karte passt zu mir?
Beide Karten erhalten Sie direkt beim Kassierer auf der Fähre. Sie bekommen eine wiederverwendbare Chipkarte, die Sie bei jeder Überfahrt beim Kassierer vorlegen.
Guthabenkarte
Aufladen und einzelne Fahrten bezahlen
1. Kaufen & aufladen
Beim Kassierer erhalten Sie Ihre Karte und laden Guthaben auf: ab 50 €, in 10-€-Schritten.
2. Bei jeder Fahrt vorlegen
Der Fahrpreis wird vom Guthaben abgezogen. Sie zahlen den Preis in der Spalte GK. Wo kein GK-Preis angegeben ist, gilt der ausgewiesene Tarifpreis.
3. Wieder aufladen
Wird das Guthaben knapp, laden Sie dieselbe Karte beim Kassierer erneut auf.
Übertragbar: Auch Familienmitglieder oder andere Personen können die Karte nutzen.
Monatskarte
Für regelmäßige Hin- und Rückfahrten
1. Kaufen & direkt nutzen
Beim Kassierer erhältlich und einen Monat ab Kaufdatum gültig. Sie müssen nicht bis zum Monatsanfang warten. Den Preis finden Sie in der Spalte MK.
2. Bei jeder Fahrt vorlegen
Enthalten sind täglich höchstens eine Hinfahrt und eine Rückfahrt.
3. Verlängern lassen
Nach Ablauf können Sie dieselbe Karte beim Kassierer für einen weiteren Monat verlängern lassen.
Persönlich: Die Karte gilt nur für die zugehörige Person. Sie ist nicht übertragbar.
Zum Aufladen oder Verlängern einfach Ihre vorhandene Chipkarte beim Kassierer vorlegen.
Preise im Überblick
NT = Normaltarif: Preis für eine einfache Fahrt.
GK = Guthabenkarte: Preis je Überfahrt bei Zahlung mit Guthaben.
MK = Monatskarte: Preis für einen Monat ab Kaufdatum, täglich höchstens eine Hin- und Rückfahrt.
Alle Preise in Euro. 1 Inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zum ermäßigten Satz. 2 Inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zum regulären Satz.
„–“ bedeutet: kein gesonderter GK-Preis beziehungsweise keine Monatskarte ausgewiesen. Bei Artikeln ohne GK-Preis gilt der jeweils ausgewiesene Tarifpreis.
I. Personen, Gegenstände und Tiere
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren (Kinder bis 9 Jahre frei) sowie Gegenstände, die den Platz einer Person beanspruchen 1 | 2,00 | 1,70 | 45,00 |
| Großtiere ohne Person, z. B. Pferd, Rind usw. 2 | 7,00 | – | – |
| Schüler mit Fahrrad, Mofa oder Roller bis 50 ccm; nur mit entsprechendem Nachweis und Personalausweis 1 | – | – | 12,00 |
Gegenstände werden nicht ohne Begleitung befördert.
II. Zweiräder inkl. Fahrer ¹
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Fahrräder, Mofas, Roller (kleines Versicherungskennzeichen) | 3,00 | 2,60 | 65,00 |
| Motorräder, Motorroller, Quads (großes Kennzeichen) und Leichtfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen | 4,00 | 3,50 | 95,00 |
III. Kfz. sowie Anhänger
Inkl. Fahrer, z. B. Pkw, Trikes, Geländefahrzeuge, Lieferwagen, Traktoren und Lkw. Anhänger bis 3,5 t siehe Abschnitt IV. Bitte den Kfz-Schein bereithalten.
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 1 | 6,00 | 5,25 | 125,00 |
| Bis 5,0 t zul. Gesamtgewicht 2 | 7,00 | 6,15 | – |
| Bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht 2 | 13,00 | 11,40 | – |
| Bis 18 t zul. Gesamtgewicht (2-Achser) 2 | 22,00 | – | – |
| Bis 26 t zul. Gesamtgewicht (3-Achser) 2 | 30,00 | – | – |
| Bis 32 t zul. Gesamtgewicht (4-Achser) 2 | 42,00 | – | – |
| Bis 40 t zul. Gesamtgewicht (Sattelzug) 2 | 50,00 | – | – |
IV. Anhänger bis 3,5 t ¹
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Bis 4,0 m | 5,50 | 4,50 | 125,00 |
| Bis 6,0 m | 6,50 | 5,40 | 150,00 |
| Über 6,0 m | 12,00 | 9,00 | – |
V. Wohnmobile inkl. Fahrer und Wohnwagen ¹
Bis 5 t, über 2 m Breite. Über 5 t und unter 2 m Breite nach Abschnitt III oder IV.
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Bis einschließlich 7,0 m Länge | 12,00 | – | – |
| Über 7,0 m Länge | 15,00 | – | – |
VI. Sonstige Fahrzeuge ²
| Tarif | NT | GK | MK |
|---|---|---|---|
| Geräte pro laufendem Meter (Egge, Pflug usw.) | 2,50 | – | – |
| Vollernter über 2,55 m Breite inkl. Fahrer | 50,00 | – | – |
Bedingungen für Guthaben- und Monatskarten
Guthabenkarte (GK)
Die Guthabenkarte ist übertragbar und wiederaufladbar. Bei Zahlung mit Guthaben gilt der ausgewiesene GK-Preis je Überfahrt. Aufladungen sind ab 50 € in 10-€-Schritten möglich. Das Guthaben wird weder verzinst noch bar ausgezahlt. Bei Artikeln ohne GK-Preis gilt der jeweils ausgewiesene Tarifpreis.
Monatskarte (MK)
Die Monatskarte gilt für einen Monat ab Kaufdatum für täglich höchstens eine Hin- und Rückfahrt. Monatskarten sind personen- und, soweit sie ein Fahrzeug umfassen, fahrzeugbezogen und nicht übertragbar. Für nicht oder nur teilweise genutzte Monatskarten erfolgt keine Erstattung.
B. Fährgeldermäßigungen
1. Das Fährgeld für Schülergruppen sowie deren Begleitpersonen auf Schulfahrten beträgt bei gemeinsamer Überfahrt und gemeinsamer Entrichtung des Fährgeldes für mindestens 15 Personen die Hälfte des Normaltarifs.
2. Für Schwerbehinderte mit Wertmarke im Schwerbehindertenausweis gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
C. Fährgeldbefreiungen
Vom Fährgeld befreit sind:
1. Die mit Dienstausweis versehenen Bediensteten des hessischen Ministers für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten; des hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik; des Regierungspräsidenten in Darmstadt; des Wasserwirtschaftsamtes in Darmstadt und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Ausübung ihres Dienstes mit ihren Dienstfahrzeugen.
2. Im Dienst befindliche Bedienstete der Vollzugspolizei sowie Zollbeamte, ausgenommen bei Fahrten vom und zum Dienst.
3. Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz nebst den dazugehörigen Mannschaften.
D. Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit
Bei Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit sind die doppelten Sätze des Normaltarifs zu entrichten; erreicht das Gesamtfährgeld nicht den Betrag von 300 Euro, kann das Fährgeld anteilmäßig erhöht werden, bis es die angegebene Summe erreicht. Ein Rechtsanspruch auf Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit wird durch diese Tarifstelle nicht begründet.
E. Allgemeine Bestimmungen
1. Tägliche Betriebszeit ist die Zeit zwischen der ersten und der letzten fahrplanmäßigen Überfahrt; die tägliche Betriebszeit ist an der Fährstelle durch Aushang bekannt gemacht.
2. Die Bestimmungen über Fährgeldermäßigungen und -befreiungen gelten nicht für Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit und für Sonderfahrten, ausgenommen für Personen nach Abschnitt C Nr. 1 bis 3.
3. Keine Annahme von Schecks und 1-, 2- oder 5-Cent-Münzen.
4. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei seinem Fahrzeug zu bleiben und vor Beginn der Überfahrt unaufgefordert einen Fahrschein zu lösen, diesen aufzubewahren und ihn auf Verlangen dem Fährpersonal vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, setzt sich (gem. § 265a StGB) der strafrechtlichen Verfolgung aus.
4.1 Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, haben zusätzlich zum Tarifpreis ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro pro Person zu entrichten.
5. Alle im Tarif aufgeführten Fahrzeugbezeichnungen und -angaben sind Bezeichnungen im Sinne des KraftStG und der StVZO. In Zweifelsfällen ist der Fahrzeugführer verpflichtet, durch Vorzeigen des Kraftfahrzeugscheins ausreichende Auskunft zu erteilen.
6. Bei Verlust oder Beschädigung der Guthabenkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz des vorhandenen Guthabens, sofern dessen Höhe nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
7. Ergänzend gelten unsere Beförderungsbedingungen, insbesondere zur Haftung. Diese sind an den Fährstellen einsehbar.
F. Schlussbestimmungen
Dieser Tarif tritt am 01.11.2026 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt der Tarif vom 01.08.2025 außer Kraft.